DIE ICF-CY IN DER FRÜHFÖRDERUNG

DIESE SCHULUNG RICHTET SICH EXPLIZIT AN ALLE FACHKRÄFTE DER FRÜHFÖRDEREINRICHTUNGEN, DER SOZIALPÄDAITRISCHEN ZENTREN UND AN DIE (SOZIAL-, JUGEND-, INTEGRATIONS-)  ÄMTER, AN FACHKRÄFTE DER KINDERTAGESSTÄTTEN UND DER FRÜHEN HILFEN.

An drei Schulungsterminen werden einführend die Grundlagen der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit vermittelt.

Es soll vor allem darum gehen, die ICF-CY (noch besser) kennenzulernen, sie zu verstehen und sie anwenden zu können.

Anhand theoretischer Inputs und mit ausgewählten Fallbeispielen soll diese Schulung sie befähigen, Bedarfe von Kindern und Familien anhand des biopsychosozialen Modells zu erkennen und Barrieren und Förderfaktoren, die das Kind und seine Familie in den jeweiligen Lebensbereichen mit seiner Beeinträchtigung vorfindet zu identifizieren.

In einer lebendigen online Schulung sollen die Teilnehmenden üben Ziele im Sinne der ICF-CY zu fomulieren.

 

Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich gern an uns:

landesvereinigung.thueringen@fruehfoerderung-viff.de

UNSERE DOZENT*INNEN

Denise Schulz

Interdisziplinäre Frühförderung und  Sozialarbeiterin M.A.

Prof. Dr. med. Andreas Seidel

Professor für Sozialpädiatrie und zertifizierter ICY-Trainer

Silke Schellbach

Heilpädagogin und freiberufliche Dozentin mit den Schwerpunkten Autismus, Frühförderung und Inklusion

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Anmeldeschluss ist der 05.06.2023 

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Bei schriftlicher Stornierung der Teilnahme VOR BEGINN der Schulung fallen keine Rücktrittskosten an. Nach diesem Zeitpunkt ist keine Erstattung mehr möglich, es sei denn Sie benennen uns eine Ersatzperson/Ersatzeinrichtung, welche die von Ihnen gebuchte Anmeldung in voller Höhe übernimmt. Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen, damit die Teilnahmegebühren erstattet werden können. Eine E-Mail wird akzeptiert.

Absage von Veranstaltungen und Haftung
Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung auf Grund einer zu geringen Teilnehmer*innenzahl abzusagen oder zu verlegen. Die registrierten Teilnehmer*innen und Dozent*nnen werden in diesem Fall vor Veranstaltungsbeginn benachrichtigt. Bei kurzfristigem Ausfall der Veranstaltung durch Krankheit der Dozenten, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Ebenso erfolgt bei Veranstaltungsausfall oder Terminverschiebung keine Übernahme von Fahrtkosten oder anderer entstandener Auslagen.

Programmänderungen vorbehalten!

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